Jugendschutz bei Abendveranstaltungen hat hohen Stellenwert

26.05.2023


Wie bereits berichtet, haben Jugendliche ab sechzehn Jahren die Möglichkeit, die beiden Abendveranstaltungen im Rahmen der 750-Jahr-Feier zu besuchen. Voraussetzung ist jedoch die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person. 

Insbesondere nach einer langen Zeit, in der für diese Altersgruppe nicht viel möglich war, war für uns im Orga-Team völlig klar, auch unter Achtzehnjährige bei den Planungen mit zu berücksichtigen“, sagen dazu Oliver Bremer vom Gemeinde Wardenburg Marketing Forum e.V. und Hendrik Müller von der Gemeinde. „Unserer Verantwortung als Veranstalter sind wir uns dabei sehr bewusst“.

Um für die Einhaltung des Jugendschutzes praktische Lösungen zu finden, hatte sich das Organisations-Team bereits frühzeitig vom Jugendamt des Landkreises Oldenburg beraten lassen.

Weil Sechzehn- und Siebzehnjährige die Veranstaltung um Mitternacht verlassen müssten, dies in der Praxis aber nur schwierig umzusetzen ist, wurde vom Veranstaltungs-Team festgelegt, einen Zutritt Minderjähriger nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren haben jedoch keinen Zutritt.

Die Erziehungsbeauftragung: der „Muttizettel“ 
Mit einer Erziehungsbeauftragung können die Erziehungsberechtigten einer volljährigen Person, der sie vertrauen, zeitlich begrenzt Erziehungsaufgaben übertragen. Wer einen solchen Erziehungsauftrag für den Besuch einer Veranstaltung übernimmt, trägt die Verantwortung und muss sich besonders an die gesetzlichen Vorgaben halten. Die erziehungsbeauftragte Person sollte selber keinen Alkohol trinken und muss den Hin- und Rückweg der minderjährigen Person organisieren und begleiten. Vor Ort hat sie dafür zu sorgen, dass der anvertraute Jugendliche nicht raucht und keine alkoholischen Getränke außer in Form von Bier, Wein oder Sekt konsumiert. Außerdem muss die beauftragte Person ihren „Schützling“ die ganz Zeit über in der Nähe haben. 

Eingangskontrolle mit Vergabe altersspezifischer Bänder
Bereits bei der Eingangskontrolle wird darauf geachtet, dass keine Getränke oder gefährliche Gegenstände mit auf das Gelände genommen werden. Im Rahmen einer Altersüberprüfung der Gäste werden entsprechende Armbänder vergeben, die darauf hinweisen, wem höherprozentige alkoholische Getränke verkauft werden dürfen und wem nicht. Das jeweilige Band muss beim Getränkeverkauf vorgezeigt werden. 
Es ist zu beachten, dass die Eintrittskarte beim Verlassen der Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit verliert. 

Umsetzung der Vorgaben
Während der Veranstaltung werden die Polizei und der beauftragte Sicherheitsdienst auf und im weiteren Bereich des Geländes deutliche Präsenz zeigen und notfalls eingreifen. „Die Maßnahmen haben wir mit allen Beteiligten, also auch mit dem Caterer, der Polizei und dem Sicherheitsdienst abgestimmt, so dass jeder die Regeln kennt und auf deren Einhaltung achtet“ so die Veranstalter. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, Betroffene zu ärgern, sondern die Gelegenheiten von schädigendem Verhalten soweit wie möglich zu reduzieren. Außerdem sind von den zuständigen Behörden Jugendschutzkontrollen beabsichtigt.