Besuch des Wardenburger Rathauses nur noch nach 3-G-Regelung

24.11.2021


Das Land Niedersachsen hat die bestehende Corona-Verordnung verschärft und landesweit die Warnstufe 1 ausgerufen.

Die Gemeindeverwaltung teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der Besuch des Rathauses ab sofort nur noch nach Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder eine Testung möglich ist (3-G).

Eine Testung muss in einer Apotheke, einer Praxis oder einem Testzentrum erfolgen und von dort bescheinigt werden; Selbsttests können nicht akzeptiert werden.  

Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung stehen „Kontakt-Zettel“ und die Luca-App zur Verfügung. Hingewiesen wird auch auf die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die dazu beitragen soll, eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.