Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gesucht

13.09.2021


Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 26. April 2022. Aus diesem Grund hat der Landkreis Oldenburg die Gemeinde Wardenburg gebeten, interessierte Personen für dieses Amt vorzuschlagen. Eine Amtszeit dauert fünf Jahre; die nächste beginnt am 27. April 2022 und endet am 26. April 2027.

Voraussetzung für die Berufung als ehrenamtliche Richterin oder Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sind u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Gemeinde Wardenburg.

Eine Berufung ist nicht möglich für Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Berufsrichterinnen oder -richter, Beamtinnen oder Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und bei öffentlichen-rechtlichen Körperschaften und Anstalten, Berufssoldatinnen oder -soldaten oder Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit, Notarinnen oder Notare, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessierte Personen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, das Amt für die gesamte Dauer von fünf Jahren wahrzunehmen, können sich bis spätestens zum 15. Oktober 2021 bei der Gemeinde Wardenburg, Frau Klokow, Tel. 04407/73-112, E-Mail: kerstin.klokow@wardenburg.de melden.