Aufstellung einer Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020

27.05.2020


Die Corona-Pandemie wirkt sich auf die kommunalen Finanzen der Kommunen aus. Aufgrund des Erlasses des Bundesfinanzministeriums vom 19.03.2020 werden Steuererleichterungen -in Form von Herabsetzungen der Vorauszahlungen- gewährt, die sich unmittelbar auf die Gewerbesteuer, aber auch auf den kommunalen Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer auswirken. Auch die angeordneten Schließungen der Kindertagesstätten wirken sich auf die Erträge aus, obwohl die Aufwendungen – wie z. B. Personalaufwendungen – unverändert bleiben.  Bei den Erträgen aus der Vergnügungssteuer wirkt sich die Dauer der Schließung der Spielotheken aus.

Aufgrund dieser Veränderungen wird erwartet, dass sich der im Haushalt 2020 geplante Fehlbetrag im Ergebnishaushalt erheblich vergrößern wird und sich im Finanzhaushalt der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit reduzieren bzw. wegfallen wird. Aus diesem Grunde wird eine Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan aufgestellt, der im Ausschuss für Finanzen am 03.06.2020 beraten werden soll.

Wesentliche Säulen für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben sind die Gewerbesteuer und der Anteil an der Einkommensteuer. Die Corona-Zeiten sind Zeiten der Ungewissheit, denn die Entwicklung der Wirtschaft bzw. der wirtschaftlichen Erholung lassen sich schwer kalkulieren. In dem Entwurf des Nachtrages sind bei den Gewerbesteuern zunächst Mindereinnahmen in Höhe von 1,25 Mio. Euro berücksichtigt. In welcher Höhe die Einnahmen bei den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen sinken werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Hier werden sich die reduzierten Ist-Einnahmen bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer auf Landesebene im voran-gegangenen Kalendervierteljahr zur nächsten Abschlagszahlung am 1. August 2020 bemerkbar machen. 

Der Wegfall der Steuererträge trifft die Kommunen bei der Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben und den Aufgaben zur Daseinsvorsorge. Trotz der schwierigen finanziellen Situation werden unsere Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen und auch die Investitionsmaßnahmen weiter umgesetzt, um die negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen und letztlich auch auf die Entwicklung der Steuereinnahmen abzumildern. Aus diesem Grunde wurden im Nachtragshaushaltsentwurf die Unterhaltungsmittel nur dort reduziert, wo sich ohnehin Verschiebungen ergeben haben. 

Der NSGB hat in Vertretung der Kommunen frühzeitig gegenüber Land und Bund einen finanziellen Ausgleich – ein Stabilitätsprogramm - für die Kommunen gefordert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan gab es hierzu leider noch keine Ergebnisse.

Die Gemeinde Wardenburg erhofft sich, dass Bund und Land zeitnah konkrete Aussagen und Entscheidungen treffen, in welcher Form sie den Kommunen finanzielle Unterstützung gewähren. Das könnte ein Stabilitätsprogramm sein, das könnte aber auch ein Sonderausgleich für die Steuerausfälle oder – bei den Gebührenausfällen in den Kindertagesstätten – eine höhere Finanzhilfe sein.  

Der derzeitige Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan enthält folgende wesentlichen Veränderungen:

  • Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt reduzieren sich um 1,15 Mio. auf 29.097.800 Eu-ro.
  • Die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt erhöhen sich um 58.900 Euro auf 30.405.800 Euro. Diese Erhöhungen sind im Wesentlichen auf die Steigerung der Personalaufwendungen zurückzuführen, die u. a. aufgrund von Umstrukturierungen in der Kindertagesstätte Wardenburg und einer neu geplanten Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Achternmeer entstehen.
  • Im geplanten Jahresergebnis erhöht sich der Fehlbetrag von 46.300 Euro auf 1,2 Mio. Euro.
  • Im Finanzhaushalt reduziert sich der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.301.500 Euro auf 84.000 Euro.
  • Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhen sich zwar die erwarteten Einnahmen um 138.500 Euro – u. a. aufgrund von erwarteten Beitragszahlungen für Straßenausbaumaßnahmen -, es erhöhen sich aber auch die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 453.600 Euro auf 7.851.300 Euro. Bei den Erhöhungen sind der Ausbau des Fürstendamms und der Erwerb von weiteren Kompensationsflächen sowie die Einrichtung der Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Achternmeer berücksichtigt.
  • Deshalb erhöht sich auch die Kreditermächtigung von 4,05 Mio Euro auf 5,5 Mio. Euro.