Leinenzwang für Hunde

23.03.2020


Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung das Streunen und Wildern von Hunden in der freien Landschaft zu verhindern ist. Dies gilt unabhängig von den derzeitigen, durch die Corona Pandemie verursachten Einschränkungen.
In der Brut- und Setzzeit vom 01.04. bis zum 15.07. eines jeden Jahres gilt in der freien Landschaft ein Leinenzwang für Hunde.
In dem angegebenen Zeitraum bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Durch frei umherlaufende Hunde werden die Tiere bei der Aufzucht der Jungen gestört. Zudem stellen in Rudeln jagende Hunde auch eine Gefahr für die Elterntiere dar.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung halten. Es wird darauf hingewiesen, dass freilaufende Hunde, auch wenn sie nicht wildern, eine Störung der zu schützenden Wald-tiere darstellen.
Die Verwaltung appelliert daher an alle Hundehalter, sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an den Leinen-zwang zu halten.
Verstöße gegen den Leinenzwang können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden. Allerdings ist im Interesse des Tierschutzes zu hoffen, dass solche belastenden Maßnahmen gegen einzelne Hundehalter nicht verfügt werden müssen.