Neues vom Baugebiet Stapelriede

05.05.2022


Es tut sich etwas im Baugebiet Stapelriede. Nachdem die Gemeindeverwaltung 376 Bewerbungen um 53 Wohnbaugrundstücke ausgewertet und hieraus eine Rangliste erstellt hat, wurden alle Bewerberinnen und Bewerber darüber informiert, auf welchem Rangplatz sie sich befinden. 36 Baugrundstücke konnten mittlerweile zugeteilt werden und die ersten Beurkundungen haben stattgefunden. Eines der 53 Wohnbaugrundstücke wird für die Baustellenzufahrt zum Baugebiet vorgesehen und kann daher noch nicht vergeben werden.

Abgeschlossen ist das Zuteilungsverfahren noch nicht, weil nicht immer die favorisierten Grundstücke zur Verfügung stehen. Wie erwartet nimmt deshalb die Zuteilung einige Zeit in Anspruch, weil in diesen Fällen zunächst auf die Rückmeldung der betreffenden Bewerberinnen und Bewerber gewartet werden muss, bevor diejenigen auf nachfolgenden Rangplätzen angeschrieben werden können (siehe Punkt 3.8 der Vergaberichtlinie). 

Es kommt darüber hinaus auch vor, dass Bewerberinnen oder Bewerber aufgrund ihrer persönlichen Situation und aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten von einem Grundstückserwerb Abstand nehmen. Damit ist im Zuteilungsverfahren immer noch Bewegung auch für diejenigen, die auf der Warteliste stehen und jeweils nachrücken“, so die Leiterin der Kämmerei Andrea Biller.

Die Altersgruppe der 30- bis 40-jährigen ist im Übrigen bei den Käuferinnen und Käufern der bereits vergebenden Baugrundstücke mit rund 40 Prozent am stärksten vertreten.

Bevor auf den verkauften Grundstücken die Bautätigkeiten begonnen werden können, müssen die Baustraßen fertiggestellt und freigegeben sein. Diese Baumaßnahme ist seitens der Gemeinde bereits ausgeschrieben worden und befindet sich aktuell in der Auftragsvergabe. Der Bau der Erschließungsstraßen erfolgt, sobald die bereits beantragte Genehmigung der übergeordneten Behörde vorliegt.
 
Bezüglich der Vergabe der Flächen für die soziale Wohnraumförderung ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Im Bereich der Maßnahmen zur Strom- und Wärmeeffizienz gibt es künftig Veränderungen; das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet an einem neuen Förderprogramm für nachhaltiges Bauen. Auch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz prüft Sonderregelungen für Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung.  Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2022 die Entscheidung über die Vergabe der Baugrundstücke für die soziale Wohnraumförderung zurückgestellt, um das neu geplante Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ abzuwarten.