Standesamt


Herzlich Willkommen im Standesamt der Gemeinde Wardenburg!

Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die in der Gemeinde Wardenburg eintreten. Außerdem werden hier Kirchenaustritte und namensrechtliche Erklärungen (insbesondere auch von Aussiedlern) beurkundet.

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus den Personenstandsregistern Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus, wenn der jeweilige Personenstandsfall (Geburt, Trauung, Tod) in der Gemeinde Wardenburg eingetreten ist.

Ansprechpartner
Herr Holger Grotelüschen, Standesbeamter

Anmeldung zur Eheschließung
Haben Sie oder Ihr Verlobter/Ihre Verlobte Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wardenburg, erfolgt auch hier die Anmeldung zur Eheschließung.
Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate vor der Eheschließung (Trauung) erfolgen kann.
Wenn Sie oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist eine der Anmeldung vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wenn Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie oder Ihr Verlobter/Ihre Verlobte Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wardenburg haben, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen zur Anmeldung folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch bei der Eheschließung vorzulegen)
  • aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (Hierbei handelt es sich nicht um die Geburtsurkunde.)
  • ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • ggf. Einbürgerungsurkunde

Bei erfolgter Scheidung ist zur Anmeldung ein aktueller Auszug aus dem Eheregister vorzulegen.

In folgenden Fällen sollten Sie sich bezüglich der mitzubringenden Unterlagen auf jeden Fall beim Standesamt erkundigen:

  • Sie oder Ihr(e) Partner(in) besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Sie oder Ihr(e) Partner(in) sind nicht im Bundesgebiet geboren oder wurden adoptiert
  • Ihre letzte Ehe wurde im Ausland geschlossen oder aufgelöst
  • gemeinsame Kinder sind im Ausland geboren sind
  • wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten.

Bitte vereinbaren Sie mit uns vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

Standesamt

Friedrichstraße 16

26203 Wardenburg

  • Ereichbarkeitszeiten - Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Montag bis Mittwoch
    08:30-12:30 Uhr
    Donnerstag
    08:30-12:30 und 14:00-17:30 Uhr
    Freitag
    08:30-12:30 Uhr

    Gebühren

Preise

  • Personenstandsurkunden: 10,00 Euro
  • Weitere Ausfertigungen der gleichen Urkunde: 5,00 Euro
  • Anmeldung zur Eheschließung (inklusive Trauung): 40,00 Euro
  • Durchführung Trauung (wenn die Anmeldung in einem anderen Standesamt erfolgt ist): 25,00 Euro
  • Zuschlag für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
  • Namensangelegenheiten: 25,00 Euro
  • Kirchenaustritt: 25,00 Euro

Neuigkeiten

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I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Friedrichstr. 16
26203 Wardenburg
Deutschland
Tel.: 04407-73 0
E-Mail: rathaus@wardenburg.de
Website: www.wardenburg.de

II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Karin Menkens
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Deutschland
Tel.: 04431-85 292
E-Mail: menkens.datenschutz@oldenburg-kreis.de
Website: www.oldenburg-kreis.de

III. Datenschutzerklärung (Link)