Hallenbad nur nach „3-G-Regel“ besuchbar

13.09.2021


Nachdem die Tagesinzidenz im Landkreis Oldenburg bei diffuser Verteilung der Infektionen am fünften Werktag in Folge über 50 liegt, wurde per Allgemeinverfügung landkreisweit die 3-G-Regel eingeführt. Hiervon betroffen ist auch das Hallenbad Wardenburg.

Der Zutritt zum Hallenbad ist demnach nur für Gäste mit gültigem Nachweis des vollständigen Impfschutzes, der Genesung oder mit einem aktuellem negativen Corona-Test möglich. Selbst durchgeführte Schnelltests können nicht akzeptiert werden. 

Kinder unter 6 Jahren sind von der Regelung befreit. Außerdem gilt diese nicht für Schüler*innen, die im Rahmen eines verbindlichen, schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden.

Ungeachtet dessen bleibt eine telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 04407 / 88 85 zwingend erforderlich. Das Hallenbad ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Mittwoch:
06:30 - 07:30 Uhr 
09:30 - 11:00 Uhr 

Donnerstag:
06:30 - 07:30 Uhr 
09:30 - 11:00 Uhr

Freitag:
06:30 - 07:30 Uhr 
        
Alle Informationen über Öffnungszeiten, Eintrittspreise und die Kursangebote hängen im Hallenibad aus und stehen zum Nachlesen auf der Homepage des Hallenbades unter www.hallenbad-wardenburg.de zur Verfügung.

Bei weiteren Anliegen ist das Hallenbad-Team unter der Rufnummer 04407 / 88 85 und per E-Mail an hallenbad@wardenburg.de erreichbar.