Störche in Hundsmühlen

Der Storchennistplatz nahe Hundsmühlen ist erstmals besetzt

08.05.2023


Die Storchennisthilfe in Hundsmühlen wurde in diesem Frühjahr erstmals von zwei Störchen bezogen. Bereits am 15. Juli 2014 hatten Jutta und Klaus Weinmann den Korb mit Unterstützung des NLWKN und der Hunte-Wasseracht in der Tungelner Marsch nahe Hundsmühlen aufgestellt. Bis 2022 hatte sich aber noch kein Storchenpaar dort niedergelassen. In der NABU-Ortsgruppe überlegten wir bereits, ob wir mit gekalkten Zweigen eine bereits erfolgte Nutzung imitieren könnten, um die Attraktivität der Nisthilfe zu erhöhen.

In diesem Frühjahr klappte es aber endlich ohne solch eine Nachhilfe. Jetzt hängt erkennbar Nistmaterial über den Rand und einer der beiden Störche scheint Eier zu legen oder sogar schon zu bebrüten.

Jetzt ist es wichtig, dass diese Störche genügend Nahrung in Form von Kleintieren längs der Hunte und in der Hundsmühler Umgebung finden. Deshalb erinnert die NABU-Ortsgruppe erneut alle Hundehalter an die Leinenpflicht in der freien Landschaft. Nach § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gilt diese in einer Brut- und Setzzeit zwischen dem 01. April und dem 15. Juli in jedem Kalenderjahr. Im § 39 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) reicht diese Schonzeit bereits vom 01. März bis zum 30. September. In den Schutzgebietsverordnungen für die Naturschutzgebiete an Hunte und Lethe wird sogar eine ganzjährige Leinenpflicht vorgeschrieben. Eine Hundeleine ist nicht nur für die Nahrungstiere unserer Störche, sondern auch viele andere schöne und seltene Tierarten notwendig. Deshalb nimmt die NABU-Ortsgruppe die Besiedlung unseres Storchennistplatzes zum Anlass, erneut alle Hundehalter an die Leinenpflicht zu erinnern.