Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Erweiterung Gewerbegebiet Rothenschlatt“ sowie 54. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

23.02.2024


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Erweiterung Gewerbegebiet Rothenschlatt“ sowie für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen. Die Geltungsbereiche sind anliegend ersichtlich: 

Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründungen, den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde Wardenburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Zeitraum vom 04.03.2024 bis 05.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de->Rathaus->Bauleitplanungen) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Für diese Bauleitplanung liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Gutachten und Untersuchungen:

  • Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 101 (pk plankontor städtebau gmbh, Oldenburg, 26.10.2023) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt
  • Begründung mit Umweltbericht zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (pk plankontor städtebau gmbh, Oldenburg, 17.10.2023) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft
  • Ergebnis der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Biologischer Fachbeitrag inklusive Biotoptypenkartierung und Brutvogelkartierung (Büro für Biologie & Umweltplanung, Huntlosen, September 2022)
  • Schalltechnischer Bericht Nr. LL16776.1/01 (Zech Ingenieurgesellschaft mbH, Lingen, 28.11.2022)
  • Kompensationsflächenkonzept (Dipl.-Biol. Volker Moritz (BDBiol)), Oldenburg, 24.10.2023)

Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB:

  • Landkreis Oldenburg (13.04.2023) zu Verringerung der Auswirkungen auf das LSG OL 141 „Mittlere Hunte“, Waldschutz, archäologischer Prospektion, Löschwasserversorgung sowie Hochwassergefahren
  • Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (13.04.2023) zur verkehrsgerechten Erschließung des Plangebietes
  • Die Autobahn GmbH (03.03.2023) zu Baubeschränkungs- und Bauverbotszone
  • EWE Netz GmbH (15.03.2023) zu Versorgungsleitungen/-anlagen
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (16.03.2023) zur Gefahrenerforschung hinsichtlich möglicher Kriegseinwirkungen
  • VBN Bremen (21.03.2023) hinsichtlich Anbindung an den ÖPNV
  • Hunte-Wasseracht (24.03.2023) zur Oberflächenentwässerung 
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (29.03.2023) zu Gashochdruckleitungen und Rohrfernleitungen
  • OOWV (25.04.2023) zu Versorgungsleitungen, Trinkwasserversorgungsnetz, Versorgungsdruck sowie Löschwasserversorgung
  • Nds. Landesamt für Denkmalpflege (12.04.2023) zu Meldepflicht von Bodenfunden
  • Nds. Landesforsten (14.04.2023) zu Waldbelangen

Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:

  • Es liegen keine Stellungnahmen nach § 3 (1) BauGB vor

In dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 / 54. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen und Umweltberichte sind folgende Informationen der Umweltbelange zum derzeitigen Zustand und zur Entwicklung enthalten: 

  1. Zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung liegt vor. Intensiv bewirtschafteter Acker; angrenzend Lärchenforst und Eichenmischwald auf altem Dünenstandort, Baumreihe entlang Feldweg; besonders geschützte Pflanzenarten wurden nicht festgestellt. Mit Umsetzung der Planung ist ein Funktionsverlust von Biotoptypen zu erwarten, allerdings ist eine Flächenaufwertung (Waldsaum) geplant. Feststellung eines Brutvogelvorkommens in den Gehölzen; gefährdete Arten wurden nicht nachgewiesen. Erfassung der Fledermausfauna wurde nicht durchgeführt; Fledermausquartiere sind allerdings im angrenzenden Gebäudebestand des Gewerbegebietes sowie in angrenzenden Gehölzen zu erwarten. Bodentyp ist Podsol. Keine Suchräume für schutzwürdige Böden. Während der Bauphase ist von einer starken Beeinträchtigung des Bodens auszugehen; festgesetzte Maßnahmen an Waldrändern verbessern Bodenfunktion. Grundwasserstand bei 0,4 m bis 2,0 m unter Geländeoberkante. Negative Vorbelastung von Luft/Klima durch benachbarte Kreisstraße und Autobahn vorhanden; mit Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das lokale Klima zu erwarten. Fläche mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild. 
  2. Zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit: Plangebiet ist unbebaut. Wohnnutzungen im angrenzenden Außenbereich sowie Gewerbegebiet sind vorzufinden. Während der Bauphase ist temporär u. a. mit Baulärm zu rechnen. Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Betriebsphase wurde ein Lärmgutachten erstellt. Gewerbliche Emissionen werden durch Lärmkontingente begrenzt.
  3. Zu den Schutzgütern Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Keine Baudenkmäler vorhanden. Keine nachteiligen Auswirkungen auf Kultur- oder Sachgüter zu erwarten.

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden zum Verfahren der 54. Flächennutzungsplanänderung bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung i. S. v. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents