Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 9. Änderung „Astruper Straße / Moorbäksweg“ (für den Bereich „Auto Zentrum Wardenburg“)

15.02.2023


hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Astruper Straße / Moorbäksweg (für den Bereich „Auto Zentrum Wardenburg“) beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Neubaus sowie die Nutzung der Gewerbegebäude mit entsprechenden Außenanlagen. Der Geltungsbereich ist auf dem anliegenden Kartenausschnitt ersichtlich.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB handelt, soll dieser im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und bedarf keiner Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiter wird von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange für dieses Verfahren wurde auf Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Wardenburg vom 01.06.2022 in der Zeit vom 14.07.2022 bis 15.08.2022 durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planentwurf überarbeitet. 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSIG) durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Entwurf der Planunterlagen kann in der Zeit vom 27.02.2023 bis 29.03.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de -> Rathaus-> Bauleitplanungen) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. 
Während des o. g. Auslegungszeitraumes besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung abzugeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.