Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk der Gemeinde Wardenburg gesucht

Die Gemeinde Wardenburg sucht für ihren Schiedsamtsbezirk zum 1. November 2024 eine geeignete Nachfolge für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson.

30.05.2024


Die Aufgabe einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson besteht darin, Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art vorgerichtlich zu schlichten und gemeinsam mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu finden. Schlichtungsverfahren kommen zum Beispiel in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder Hausfriedensbruch.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet und mindestens 30 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben sowie EDV-Kenntnisse (Word, Internet, E-Mail) besitzen. Darüber hinaus sollte die Schiedsperson über Sozialkompetenzen und das Geschick verfügen, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen.

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden vom Rat der Gemeinde für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und unterstehen der Aufsicht des Amtsgerichtes Oldenburg.

Interessierte Personen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 26.06.2024 bei der Gemeinde Wardenburg, Frau Klokow, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, E-Mail: kerstin.klokow@wardenburg.de, Tel.: 04407/73113, bewerben. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – unter www.schiedsamt.de einzusehen.