Gemeinde Wardenburg
Marketingforum e. V.
Postfach 11 36
26198 Wardenburg
29.11.2021
Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 wird in vielen Teilen Niedersachsens die Warnstufe 2 der niedersächsischen Corona-Verordnung ausgerufen. Somit wird für den Zutritt neben dem Impf- und Genesen-Nachweis sowie einem Lichtbildausweis als Legitimation auch ein aktueller negativer Corona-Test benötigt. Als negativer Test gilt:
Ausgenommen von 2-G-Plus sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen negativen Testnachweis. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt die 2-G-Plus-Regel ebenfalls nicht.
Es gelten weiterhin folgende Bedingungen:
Beim Einchecken im Hallenbad wird Folgendes benötigt:
Weiterhin gelten die vergangene Woche angepassten Schwimmzeiten mit Zeitblöcken und maximal 20 Schwimmgästen pro Block:
Montag:
geschlossen
Dienstag:
15.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch:
06.30 - 07.30 Uhr
09.30 - 11.00 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr
18.00 - 19.30 Uhr
Donnerstag:
06.30 - 07.30 Uhr
09.30 - 11.00 Uhr
15.30 - 17.30 Uhr
Freitag:
06.30 - 07.30 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr
17.30 - 18.30 Uhr
Samstag:
14.30 - 15.30 Uhr
16.30 - 17.30 Uhr
Sonntag:
08.00 - 09.30 Uhr
10.00 - 11.30 Uhr
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die dazu beitragen soll, eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.