Hallenbad Wardenburg stellt auf 2-G-Plus-Regel um

29.11.2021


Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 wird in vielen Teilen Niedersachsens die Warnstufe 2 der niedersächsischen Corona-Verordnung ausgerufen. Somit wird für den Zutritt neben dem Impf- und Genesen-Nachweis sowie einem Lichtbildausweis als Legitimation auch ein aktueller negativer Corona-Test benötigt. Als negativer Test gilt:

  • PoC-Antigen-Test z.B. Schnelltest/Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden)
  • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Offizieller Nachweis eines Tests durch den Arbeitgeber
  • Selbsttests werden nicht anerkannt!

Ausgenommen von 2-G-Plus sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen negativen Testnachweis. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt die 2-G-Plus-Regel ebenfalls nicht.

Es gelten weiterhin folgende Bedingungen: 

  • Abstands- und Hygienemaßnahmen
  • Kapazitätsbeschränkungen (20 Personen)
  • Telefonische Voranmeldung (04407-8885)

Beim Einchecken im Hallenbad wird Folgendes benötigt:

  • Impf- oder Genesenen-Nachweis
  • Lichtbildausweis zur Legitimation
  • luca- App zur Kontaktnachverfolgung (alternativ mit Kontaktformular vor Ort)
  • FFP2 Maske

Weiterhin gelten die vergangene Woche angepassten Schwimmzeiten mit Zeitblöcken und maximal 20 Schwimmgästen pro Block: 

Montag:
geschlossen                

Dienstag:
15.30 - 17.30 Uhr
            
Mittwoch:
06.30 - 07.30 Uhr 
09.30 - 11.00 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr 
18.00 - 19.30 Uhr

Donnerstag:
06.30 - 07.30 Uhr 
09.30 - 11.00 Uhr
15.30 - 17.30 Uhr

Freitag:
06.30 - 07.30 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr
17.30 - 18.30 Uhr

Samstag:
14.30 - 15.30 Uhr 
16.30 - 17.30 Uhr 

Sonntag:
08.00 - 09.30 Uhr 
10.00 - 11.30 Uhr 

Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die dazu beitragen soll, eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.